Datenschutzerklärung / Satzung
DATENSCHUTZERKLÄRUNG
Es ist dem Richard-Wagner-Verband Mannheim-Kurpfalz e.V. ein ernstes Anliegen, Ihre persönlichen Daten zu schützen. Wir garantieren, Ihre personenbezogenen Daten – entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften und dieser Datenschutzerklärung - vertraulich zu behandeln.
Diese Datenschutzrichtlinie beschreibt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Richard-Wagner-Verband Mannheim-Kurpfalz e.V. (dazu I.), sowohl bei Nutzung der Website (dazu II.), als auch bei Ihrer Mitgliedschaft (dazu III.). Sie erläutert auch die Wahlmöglichkeiten, die Sie hinsichtlich Ihrer personenbezogenen Daten haben („Ihre Rechte“) und wie Sie uns kontaktieren können (dazu IV.).
I. Wer ist verantwortlich und wie kann ich den Datenschutzbeauftragten erreichen?
Der Verantwortliche im Sinne der DSGVO (im weiteren Text als „Richard-Wagner-Verband Mannheim-Kurpfalz“ bezeichnet) ist
Richard-Wagner-Verband Mannheim-Kurpfalz e.V.
Haßlocherstr. 59, 68219 Mannheim
Tel.: 0049 (0)621 – 893417
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Vereinsregisternummer 2052 beim Amtsgericht Mannheim
Erste Vorsitzende: Monika Kulczinski
Für Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns oder zum Thema Datenschutz allgemein wenden Sie sich bitte an die zuvor angegebenen Kontaktdaten.
II. Datenverarbeitung bei Besuch der Website des Richard-Wagner-Verbandes Mannheim-Kurpfalz
Nachfolgend möchten wir Ihnen einen Überblick geben, wie wir den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei Zugriff auf unsere Webseite gewährleisten und welche Arten von personenbezogenen Daten wir zu welchen Zwecken und in welchem Umfang verarbeiten.
Die Nutzung unserer Website ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten (z. B. über das Kontaktformular) personenbezogene Daten (z. B. Name, Anschrift, Mail-Adresse) erfragt werden, erfolgt dies immer auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre Zustimmung keinesfalls an Dritte weitergegeben.
1. Verarbeitung von Daten bei Zugriff auf unserer Webseite – Server-Logfiles
Beim Zugriff auf unsere Webseite werden automatisch Informationen allgemeiner Natur erfasst. Diese Informationen (Server-Logfiles) beinhalten etwa die Art des Webbrowsers, das verwendete Betriebssystem, den Domainnamen Ihres Internet Service Providers und Ähnliches. Zudem wird die IP-Adresse übertragen und dazu verwendet, den von Ihnen gewünschten Dienst zu nutzen. Diese Informationen sind technisch notwendig, um von Ihnen angeforderte Inhalte von Webseiten korrekt auszuliefern und fallen bei Nutzung des Internets zwingend an. Diese Daten sind bestimmten Personen nicht zuordenbar. Wir behalten uns vor, diese Daten nachträglich zu prüfen, wenn uns konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung bekannt werden. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. f DSGVO.
2. Verarbeitung von Daten bei Nutzung der Webseite – Ihre Anfragen
Sofern Sie uns eine Anfrage per E-Mail bzw. über das Kontaktformular zukommen lassen, erheben wir Ihre mitgeteilten Daten für die Bearbeitung und Beantwortung Ihres Anliegens. Diese Angaben speichern wir für Nachweiszecke über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f DSGVO.
3.Hinweise zur Gewährleistung der Datensicherheit
Wir treffen auf unseren Seiten technische und betriebliche Sicherheitsvorkehrungen, um die bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten vor einem Zugriff durch Dritte, einem Verlust oder Missbrauch zu schützen und einen gesicherten Datentransfer zu ermöglichen.
Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass es aufgrund der Struktur des Internets potentiell jederzeit zu einem ungewollten Datenzugriff durch Dritte kommen kann. Ohne entsprechende Schutzmaßnahmen können insbesondere unverschlüsselt übertragene Daten, auch wenn dies per E-Mail erfolgt, von Dritten mitgelesen werden.
4. Allgemeine Informationen zum Einsatz von Cookies
Unsere Website verwendet teilweise so genannte Cookies, sowohl sogenannte temporäre Cookies, die mit dem Schließen Ihres Browsers automatisch gelöscht werden („Session Cookies“), als auch persistente (dauerhafte) Cookies. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden und die Ihr Browser speichert. Sie dienen dazu, unsere Angebote nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen.
Sie haben die Wahl, ob Sie das Setzen von Cookies zulassen möchten. Änderungen können Sie in Ihren Browsereinstellungen vornehmen. Sie haben grundsätzlich die Wahl, ob Sie alle Cookies akzeptieren, beim Setzen von Cookies informiert werden oder alle Cookies ablehnen wollen. Sofern Sie sich für die letzte Variante entscheiden, ist es möglich, dass Sie unser Angebot nicht vollständig nutzen können.
III. Datenverarbeitung bei Ihrer Mitgliedschaft im Richard Wagner-Verband - die Datenverarbeitung von Nichtmitgliedern
Bei Ihrer Unterstützung unserer Vereinszwecke im Rahmen einer Mitgliedschaft, verarbeiten wir verschiedene Ihrer personenbezogenen Daten zu den folgend dargestellten Zwecken.
1. Mitgliederverwaltung
Zum Zwecke der Mitgliederverwaltung werden Ihre Stammdaten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Kontaktdaten) gespeichert. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. b DSGVO.
Im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft informieren wir Sie per Post, E-Mail, ggf. Fax und Telefon über aktuelle Ereignisse, kommende Veranstaltungen (z. B. Konzerte, Vorträge, Reisen), Berichte von durchgeführten Veranstaltungen. Natürlich erhalten Sie auch allgemeine kulturelle Informationen aus der „Wagner-Welt“ und zu den Bayreuther Festspielen. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. f DSGVO.
Die für die Mitgliederverwaltung notwendigen, zuvor genannten Daten werden 2 Jahre nach Beendigung der Vereinsmitgliedschaft gelöscht. Die für die Beitragsverwaltung notwendigen Daten, also Name, Zeitraum der Mitgliedschaft und Bankdaten werden nach 10 Jahren gelöscht.
2. Fotos und Informationen auf unserer Website
Zum Zwecke der Außendarstellung können Fotos der Mitglieder von Veranstaltungen auf unserer Vereinswebseite veröffentlicht werden. Informationen zu Ihrer diesbezüglichen Einwilligung erhalten Sie bei den Veranstaltungen. Wenn Sie als ReferentIn oder KünstlerIn bei uns aufgetreten sind, können wir auch Ihren Namen und weitere Informationen zu der Veranstaltung – grundsätzlich zeitlich unbegrenzt – auf unserer Website einstellen. Natürlich können Sie gegen die Veröffentlichung von Fotos mit Ihnen jederzeit widersprechen, nach Ihrem Widerspruch veröffentlichen wir die Bilder nicht mehr. Informationen zu Ihren Rechten finden Sie untenstehend (IV.). Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. a DSGVO.
3. Weitergabe Ihrer Daten an den Richard-Wagner-Verband International e.V.
Wir übermitteln auf freiwilliger Basis Informationen zu unseren Mitgliedern an den Dachverband, den Richard-Wagner-Verband-International e.V. (RWVI), um über unsere Tätigkeiten zu informieren. Wenn Sie dies nicht wünschen, können Sie dagegen widersprechen. Informationen zu den Vorstandsmitgliedern werden zudem für die Mitgliederverwaltung und Ansprache in organisatorischen Fragen an den RWVI übermittelt. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. f DSGVO.
3. Weitergabe von Informationen zu Ihrer Person an Reiseveranstalter
Falls von uns Reisen angeboten werden, arbeiten wir hier in der Regel mit Reiseveranstaltern zusammen, die die Reisen für uns organisieren und durchführen. Für die Verarbeitung Ihrer Reise- und Kontaktdaten ist dann der Reiseveranstalter verantwortlich, der Sie weitergehend über die Verarbeitung informieren kann. Wir geben Ihre Daten nur weiter, soweit Sie diese bei uns angeben und es für die Durchführung der Reise erforderlich ist.
4. Kartenwünsche für die Bayreuther Festspiele
Wenn Sie dem Verein gegenüber Kartenwünsche für die Bayreuther Festspiele äußern, können wir diese Informationen an den RWVI und/oder die Bayreuther Festspiele weitergeben. Für Informationen zur weitergehenden Datenverarbeitung wenden Sie sich bitte an diese Stellen. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. b DSGVO.
5. Verarbeitung Ihrer Daten als StipendiatIn
Wenn Sie sich als StipendiatIn für die Stipendienstiftung bewerben, verarbeiten wir die von Ihnen mitgeteilten Bewerbungsdaten (schriftliche Unterlagen, Musikbeispiele, Infos im persönlichen Gespräch) zur Prüfung Ihrer Bewerbung. Wenn wir Ihrem Wunsch nicht entsprechen können, löschen wir Ihre Daten spätestens 3 Monate nach unserer Absage.
Sie hatten das Glück, als Stipendiat für die Stipendienstiftung ausgewählt zu werden? Dann werden Ihre Kontaktdaten, Informationen zum künstlerischen Werdegang und sonstige mitgeteilte Informationen (z. B. auf dem Fragebogen der Stipendiatenstiftung) an den Richard-Wagner-Verband International e.V. und die Richard-Wagner-Stipendienstiftung weitergegeben, die eigenständig verantwortlich für die weitere Datenverarbeitung werden. Wir veröffentlichen Informationen zu Ihnen und ggf. Fotos auf unserer Homepage, um auf Sie aufmerksam zu machen. Die Informationen zu Ihnen werden grundsätzlich dauerhaft gespeichert – wenn Sie nicht widersprechen – um eine Historie der Stipendiaten unseres Verbandes führen zu können. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. b und – für die Veröffentlichung auf der Website – Buchst. a DSGVO.
6. Verarbeitung Ihrer Daten als InteressentIn unserer Arbeit
Wenn Sie uns als Nichtmitglied Ihre Kontaktdaten zwecks Zusendung regelmäßiger Informationen über unser Vereinsleben zur Verfügung gestellt haben, speichern wir diese Daten zum Zwecke der Kommunikation mit Ihnen bis zu Ihrem Widerruf.
IV. Ihre Rechte
Sie haben folgende Rechte:
- Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
- Recht auf Berichtigung von unrichtigen Daten (Art. 16 DSGVO)
- Recht auf Löschung bzw. ein Recht auf „Vergessenwerden“ (Art. 17 DSGVO)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 18 DSGVO)
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO).
Beachten Sie bitte, dass Ihr Wunsch auf Sperrung oder Löschung personenbezogener Daten mit einer gesetzlichen Pflicht zur Aufbewahrung von Daten (z. B. Vorratsdatenspeicherung) kollidieren kann.
Sie können einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung einschließlich einer Analyse von (Kunden-)Daten für Werbezwecke jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen.
Der Richard-Wagner-Verband Mannheim-Kurpfalz stellt Dritten gegenüber - ohne Ihre ausdrückliche Genehmigung - keine personenbezogenen Daten zu Werbezwecken zur Verfügung.
Darüber hinaus steht Ihnen ein allgemeines Widerspruchsrecht zu (vgl. Art. 21 Abs. 1 DSGVO). In diesem Fall ist der Widerspruch gegen eine Datenverarbeitung zu begründen. Sofern die Datenverarbeitung auf Grundlage einer Einwilligung erfolgt, kann Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Für die Ausübung der Betroffenenrechte wenden Sie sich am einfachsten an die oben genannten Kontaktdaten. Darüber hinaus haben Sie das Recht zur Beschwerde bei der für Sie zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde.
Stand: 25. Mai 2018
Richard-Wagner-Verband – International
Ortsverband Mannheim-Kurpfalz – e. V.
Satzung
§ 1 – Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „Richard-Wagner-Verband – International – Ortsverband Mannheim-Kurpfalz – e. V.“. Er hat seinen Sitz in Mannheim.
§ 2 – Zweck
Der Zweck des Vereins ist es
a) das Verständnis für das Werk Richard Wagners zu wecken und zu vertiefen;
b) die auf Wunsch Richard Wagners gegründete Richard-Wagner-Stipendienstiftung zu unterstützen;
c) für den Fortbestand der Bayreuther Festspiele zu wirken;
d) in Mannheim und der Kurpfalz das kulturelle Leben mitzugestalten und
e) künstlerischen Nachwuchs zu fördern.
§ 3 – Gemeinnützigkeit
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung, in dem er die Förderung der Kunst und Kultur, insbesondere der musikalischen Volksbildung verfolgt.
2. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
4. Niemand darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßige Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 – Mitgliedschaft
1. Mitglieder des Vereins können sowohl Einzelpersonen als auch juristische Personen werden.
2. Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung und deren Annahme durch den Vorstand erworben.
§ 5 – Beendigung der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft endet durch den Tod, durch schriftliche Austrittserklärung, die zum Ende des laufenden Geschäftsjahres wirkt oder durch Ausschluss. Mitglieder können durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn sie
a) in grober Weise gegen die Zwecke des Vereins und deren Satzungsbestimmungen oder gegen die Beschlüsse der Mitgliederversammlung verstoßen;
b) dem Ansehen des Vereins durch ihr Verhalten erheblichen Schaden zufügen;
c) trotz wiederholter Aufforderung die Beiträge nicht entrichten.
2. Gegen die Entscheidung des Vorstandes kann innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des Ausschlussbescheides schriftliche Beschwerde beim Vorstand eingelegt werden. Über die Beschwerde ist bei der nächsten Mitgliederversammlung zu entscheiden. Bis zu dieser Entscheidung kann der Betroffene die Mitgliedschaft ausüben.
§ 6 – Beiträge
1. Die Mitglieder haben jährlich einen Mindestbeitrag zu entrichten, dessen Art und Höhe durch Beschluss der Mitgliederversammlung festgelegt wird.
2. Beiträge für das laufende Geschäftsjahr sind spätestens bis zum 31. März dieses Jahres zu entrichten, wobei das Geschäftsjahr jeweils am 1. Dezember eines Jahres beginnt und am 30. November des Folgejahres endet.
3. Vom Jahresbeitrag sind mindestens 50 % an die Richard-Wagner-Stipendienstiftung und 10 % an den Richard-Wagner-Bundesverband abzuführen.
§ 7 – Organe
Die Organe des Vereins sind:
a) Der Vorstand
b) Der Beirat
c) Die Mitgliederversammlung
§ 8 – Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus:
a) dem/der Vorsitzenden;
b) dem/der stellvertretenden Vorsitzenden;
c) dem Schriftführer/der Schriftführerin;
d) dem Schatzmeister/der Schatzmeisterin.
2. Einem Vorstandsmitglied ist es gestattet, ein weiteres Amt im Vorstand auszuüben.
3. Dem Vorstand obliegt die Gesamtleitung des Vereins und seine repräsentative Vertretung.
4. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam den Verein nach § 26 Abs. 2 BGB.
5. Der Vorstand entscheidet durch einfachen Mehrheitsbeschluss über alle Angelegenheiten des Vereins, soweit diese nicht in die Zuständigkeit der Mitgliederversammlung fallen.
6. Über den Verlauf der Vorstandssitzungen ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Leiter der Vorstandssitzung und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist.
7. Der Vorstand wird auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Bei Ausscheiden eines Vorstandmitglieds ist der Restvorstand berechtigt, kommissarisch ein Vorstandsmitglied bis zur nächsten Mitgliederversammlung zu ernennen. Der Mitgliederversammlung ist es vorbehalten, dieses Vorstandsmitglied für die verkürzte Amtszeit bis zur generellen Neuwahl des Gesamtvorstandes zu bestätigen.
§ 9 – Beirat
1. Der Beirat besteht aus mindestens zwei, höchstens vier Mitgliedern. Die Beiratsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung parallel zum Vorstand auf zwei Jahre gewählt. Scheidet ein Beiratsmitglied während der Wahlperiode aus dem Beirat aus, kann die nächste Mitgliederversammlung Ersatz für die Zeit bis zum Ende der zweijährigen Wahlperiode wählen.
2. Aufgabe der Mitglieder des Beirates ist die Unterstützung des Vorstandes. Dieser kann einzelne Beiratsmitglieder mit besonderen Aufgaben betrauen.
§ 10 – Mitgliederversammlung
1. Die ordentliche Mitgliederversammlung, die stets in Mannheim stattfindet, ist vom Vorstand alljährlich in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres einzuberufen.
2. Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn
a) mindestens 1/3 der Mitglieder eine solche schriftlich unter Angabe der Gründe beantragen;
b) der Vorstand eine solche wegen außerordentlicher Umstände für notwendig hält.
3. In der Mitgliederversammlung führt der/die Vorsitzende oder bei dessen/deren Verhinderung der/die stellvertretende Vorsitzende den Vorsitz. Steht auch der/diese nicht zur Verfügung, ist ein anderes Vorstandsmitglied dazu berufen.
4. Die Einladung zur Mitgliederversammlung soll unter Angabe des Ortes, des Zeitpunkts und der Tagesordnung allen Mitgliedern 3 Wochen vor dem Termin schriftlich bekanntgegeben werden. Anträge über die Erweiterung der Tagesordnung sind dem Vorstand 10 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich mitzuteilen.
§ 11 – Aufgaben der Mitgliederversammlung
1. Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind insbesondere:
a) Wahl des Vorstandes, des Beirates und der Rechnungsprüfer;
b) Entgegennahme des Jahres- und Rechenschaftsberichtes des Vorstandes;
c) Entgegennahme des Kassenberichts;
d) Entgegennahme des Kassenprüfungsberichts;
e) Entlastung des Vorstandes, des Beirates und der Rechnungsprüfer;
f) Bestimmung des Jahresbeitrags;
g) Abstimmung über fristgerecht gestellte Anträge;
h) Entscheidungen über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung;
i) Beschlussfassung über Satzungsänderungen;
j) Beschlussfassung über die eventuelle Auflösung des Vereins.
2. Eine ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von mindestens 10% der vorhandenen Mitglieder beschlussfähig.
3. Jedes erschienene Mitglied hat eine Stimme. Eine Stimmenübertragung ist ausgeschlossen.
4. Die Abstimmungen erfolgen offen, sofern nicht eine geheime Abstimmung beschlossen wird.
5. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.
6. Bei Satzungsänderungen ist eine Zweidrittelmehrheit, bei Vereinsauflösung sowie bei Veränderung des Vereinszwecks ist eine Dreiviertelmehrheit der erschienenen Mitglieder erforderlich.
§ 12 – Rechnungsprüfung
Die Rechnungsprüfung wird durch die von der Mitgliederversammlung gewählten Rechnungsprüfer vorgenommen. Diesen obliegt die Überwachung der Kassenführung und die Prüfung der Jahresabrechnung.
§ 13 – Allgemeines
1. Über alle Mitgliederversammlungen sind Niederschriften anzufertigen. Aus ihnen muss der Inhalt der gestellten Anträge und der gefassten Beschlüsse ersichtlich sein. Jedes Protokoll ist vom Vorsitzenden der Mitgliederversammlung und vom Protokollführer zu unterzeichnen.
2. Bei der Auflösung des Vereins noch vorhandenes Vermögen ist der Richard-Wagner-Stipendienstiftung und – falls diese nicht mehr besteht – deren Rechtsnachfolger zu übergeben, der es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 10b Abs. 1 EStG zu verwenden hat.
Diese Satzung wurde in der Mitgliederversammlung am 10. Dezember 2018 beschlossen.